Einwendungen gegen Form und Inhalt des Protokolls werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit das Protokoll St/StR/01/2013 vom 12.03.2013 genehmigt ist.

 

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Stadtratssitzung nimmt Bürgermeister Gans die Verpflichtung von Samtgemeindeamtsrat Wagener nach § 7 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung vor. Samtgemeindeamtsrat Wagener war in der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2012 mit Wirkung zum 01.07.2013 zum Stellvertreter der Gemeindewahlleiterin der Stadt Fürstenau berufen worden.