Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltung: 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der oleg einen Vertrag über die Finanzierung der Erschließungskosten (Baustraße) im Gewerbegebiet Utdrift-Erweiterung abzuschließen.

 

  1. Sollte der vorgenannte Vertrag zustande kommen, ist die Baustraße im Gewerbegebiet Utdrift-Erweiterung möglichst im Zuge des Endausbaus der Werner-von-Siemens-Straße (von Aue-Center bis Straße Utdrift) herzustellen.

 

  1. Die Erschließungskosten im Gewerbegebiet Utdrift-Erweiterung (Baustraße und Endausbau) sind im Zuge künftiger Grundstücksverkäufe im Wege der Ablösung zu erheben.

 


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend erläutert ausführlich den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der oleg und die damit einhergehenden Entwicklungen der letzten Monate.

 

Beigeordneter Knocks stimmt damit überein, dass erschlossene Gebiete eher veräußert werden als Grundstücke, die nicht erschlossen sind. Sollte es bei einer jährlichen Zinsbelastung von 5.000,00 € bleiben, wäre dies tragbar.

 

Beigeordneter Knocks weist darauf hin, dass durch die Verkleinerung des Gebietes auch der Bereich für die Abrechnung der Erschließungskosten kleiner wird.

 

Samtgemeindeamtsrat Wagener erläutert, dass die Solarparks nicht mehr zum Abrechnungsgebiet gehören und deshalb auch bei der Abrechnung der Erschließungskosten nicht herangezogen werden. Da jedoch auf die südlich abzweigende Stichstraße verzichtet werden kann, ist auch die Gesamterschließungssumme niedriger.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Geers, weist darauf hin, dass der Verkaufspreis für die Grundstücke des Solarparks deutlich geringer war.

 

Samtgemeindeamtsrat Wagener erläutert, dass der Quadratmeterpreis gestiegen ist und auch das Umlegungsverfahren noch läuft. Er weist außerdem darauf hin, dass die oleg die Grundstücke für die nächsten Jahre zinsfrei behält.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Geers, sieht aufgrund der geringen Chance der Vermarktung keine Notwendigkeit, die Grundstücke frühzeitig zurückzunehmen.

 

Beigeordneter Knocks zeigt sich optimistisch, dass die Grundstücke direkt an der B 214 in naher Zukunft veräußert werden können.

 

Ratsherr Wübbel fragt bei der Verwaltung, ob der Aufschub des Andienungsrechtes von drei Jahren ein fixer Zeitpunkt ist.

 

Samtgemeindeamtsraut Wagener erläutert, dass aufgrund des Entschuldungshaushaltes in den nächsten 3-5 Jahren keine größeren Investitionen getätigt werden und die Grundstücke deshalb voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2018 zurückgenommen werden.

 

Beigeordneter Knocks weist darauf hin, dass die SPD einen Antrag stellen wird, dass das Andienungsrecht nicht vor 2018 ausgeübt wird und die Straße ausgebaut.


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss (4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen):