Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Für den Bereich des Regenrückhaltebeckens ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift“ aufzustellen.
  2. Der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird der Auftrag zur Aufstellung der 2. Änderung des obigen Bebauungsplanes auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI erteilt.
  3. Nach Vorlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert kurz die Beschlussvorlage.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):