Sitzung: 18.06.2013 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/027/2013
- Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, 1. Änderung einschließlich Begründung und schalltechnischer Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
- Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 10 und umfasst das Flurstück 47/6 und 47/5 (tlw.)
Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert kurz die Beschlussvorlage.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):