Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, 1. Änderung einschließlich Begründung und schalltechnischer Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
  3. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 10 und umfasst das Flurstück 47/6 und 47/5 (tlw.)

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert kurz die Beschlussvorlage.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):