Der Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan „Hütfelder Kamp“ wird genehmigt.
Herr Kai Dallmann möchte in dem Baugebiet „Hütfelder Kamp“ ein Einfamilienhaus errichten und hat über das Ingenieurbüro Bohmann einen Antrag auf Zulassung der Abweichung vom Bebauungsplan gestellt. Herr Dallmann möchte entsprechend der Baugrenzen sein Grundstück um 90 Grad drehen und die Traufenhöhe um 31 cm überschreiten. Diese beantragten Veränderungen, insbesondere der Gebäuderichtung entsprechend des Bebauungsplanes, sind für die Erschließung des Grundstücks vorteilhaft. Es werden durch diese Veränderungen keine nachbarschaftlichen Beeinträchtigungen erzeugt, so dass aus Sicht der Gemeinde Bippen hier von der Satzung entsprechend der Antragstellung abgewichen werden kann.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):