Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Im Falle der Veräußerung des Geländes im Gewerbegebiet wird der Lagerplatz des Bauhofs auf das gemeindliche Gelände des Reitvereins verlagert. Für die dann erforderliche neue Dungablagefläche des Reitsport Bippen ist eine entsprechende Baugenehmigung zu beantragen.


Der Bauhof hat seinen Lagerplatz auf einem gemeindlichen Grundstück im Gewerbegebiet „Restruper Straße“. Entlang der Restruper Straße hat die Firma K & S das Gelände erworben und die baulichen Maßnahmen für den Betrieb sind in vollem Gange. Auch für den hinteren Bereich des Gewerbegebietes liegen bereits konkrete Anfragen vor, so dass bei einer Veräußerung dieser Flächen kurzfristig eine örtliche Alternative für den Lagerplatz gefunden werden müsste. Um hier möglichst eine einvernehmliche sachbezogene und zeitnahe Perspektive zu entwickeln, wurden Gespräche mit dem Reisportverein Bippen geführt, mit dem Ziel, auf dem in gemeindlichen Eigentum befindlichen Gesamtensemble einen Lagerplatz zu finden. Im Bereich der alten Stallungen ist aus Sicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem Reitverein die ideale Lösung für den Lagerplatz im Falle der Verlegung. Der derzeit in diesem Bereich gelagerte Stalldung würde dann im anliegenden Wald zwischengelagert werden können, um ihn jederzeit anderweitig zu nutzen. Diese Fläche ist für die Mitarbeiter des Bauhofs zentral gelegen, gut erreichbar und jederzeit nutzbar. Mit der Verlagerung von Teilnutzungen ergibt sich für den Reitverein keine Einschränkung, so dass diese hier vorgeschlagene Regelung einvernehmlich erzielt werden konnte. Im Zuge der Herrichtung des Lagerplatzes könnte dann auch parallel an der Straße ein kleiner Fuß- und Radpadd angelegt werden, damit die Kinder, die als Voltigierer auf das Reitgelände kommen, nicht über die Straße fahren müssen.

 

Herr Nyenhuis erklärt, dass der Lagerplatz nur vorübergehend im Gewerbegebiet angesiedelt wurde und beim Reitplatz nun eine langfristige Lösung gefunden werden kann. Er weist darauf hin, dass die Dungablagerung formgerecht und v. a. baurechtlich geregelt werden muss. Herr Imke ergänzt, dass Dungablageflächen genehmigungspflichtig sind.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):