Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Das Büro Westerhaus wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Wasserverband, sowohl die Kosten der Kanalsanierung unter der Brücke als auch die Kosten für einen Durchlass (keine Brücke) zu ermitteln. Grundlage der Wasserdurchlassmenge ist hierfür der im Rahmen der Flurbereinigung bereits gebaute Durchlass am Upwiesenweg.


Die Brücke „Zur Glockenkuhle“ ist an vielen Stellen abgängig. Im Rahmen der angedachten Straßensanierung kann der abgängige Straßenteil aufgrund der Brückengeländer nicht mitsaniert werden, da bei baulichen Maßnahmen in dem Bereich der Überquerung unweigerlich auch das gesamte Geländer abfallen würde. Eine erneute Befestigung erscheint auf dem vorhandenen Teil wegen mangelnder Festigkeit kaum möglich. Gleichzeitig ist zu Ostern festgestellt worden, dass an der anderen Seite der Brücke der Regenwasserkanal abgesackt ist und ein Teil der Straßenpflasterung unterspült wurde. Im Rahmen einer Kamerauntersuchung wurde dies in der Zwischenzeit bereits bestätigt.

 

Ob für diesen unter dem Bahndamm liegenden Straßenentwässerungskanal der Wasserverband anteilig zuständig ist, muss noch geklärt werden; hierbei ist problematisch, dass an diesem Teil kein Hausanschluss liegt. Daher wird der Wasserverband vermutlich die Position vertreten, dass der Kanal in dieser Länge ausschließlich der Oberflächenentwässerung dient. Die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche erfolgen in den nächsten Tagen und Wochen. Klar ist jedoch, dass, wie bereits beschlossen, der Regenwasserkanal oberhalb der Brücke Glockenkuhle aufgenommen wird und gleichzeitig ist auch klar, dass unabhängig von der Zuständigkeit  des Wasserverbandes oder der Gemeinde auf jeden Fall der Kanal unter der Bahnüberführungsbrücke auch erneuert werden muss, da die Gefahr der Gesamtunterspülung der Straße besteht. Vor dem Hintergrund, dass vor und hinter der Brücke Baumaßnahmen notwendig sind, dass die Brücke faktisch abgängig ist und dass unter Sicherheitsaspekten das vorhandene Geländer nicht bestehen bleiben kann, wird empfohlen, auch hier eine Überquerung des Ahler Bachs mit einem neuen Durchlass zu planen. Nur so kann aus Sicht der Verwaltung sowohl die Bachüberquerung als auch ein beidseitig liegendes Interesse der Wiederherstellung der Straße als Gesamtpaket gelöst werden.  

 

Vorgespräche mit dem Wasserverband haben ergeben, dass dieser auch den Abwasserkanal erneuern möchte.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):