Die Zuhörerin Ursula Oehmann meldet sich zu Wort. Sie befürchtet, dass durch die neue Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit dem Landkreis Osnabrück das Klagerisiko auf die Gemeinden abgewälzt wird.

Außerdem fragt sie an, ob sich diese Vereinbarung auf die Übernahme der Kosten für die Tagespflege auswirkt.

 

Herr Wagener teilt mit, dass der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gegenüber dem Landkreis Osnabrück besteht und dieser daher bei einem gerichtlichen Verfahren den Rechtsstreit führt und die damit verbundenen Kosten trägt.

Weiterhin teilt er mit, dass diese Vereinbarung keine Auswirkung auf die Tagespflege hat und sich daher eine Änderung der Finanzierung der Tagespflege durch diese Vereinbarung nicht ergibt.