Die Zuhörerin Ursula Oehmann meldet sich zu Wort und erkundigt sich danach, welche Folgen für die Samtgemeinde Fürstenau entstehen, wenn der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit dem Landkreis Osnabrück nicht zustimmt wird.

Herr Wagener teilt mit, dass eine Ablehnung durch den Samtgemeinderat zur Folge hat, dass die bestehende öffentlich rechtliche Vereinbarung fortbesteht.  Er weist darauf hin, dass die Samtgemeinde Fürstenau hierdurch finanziell schlechter gestellt wäre und eine Rückübertragung dieser Aufgabe an den Landkreis Osnabrück als gesetzlich zuständigen Träger der Jugendhilfe umzusetzen wäre.