Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Hinweise der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden mit den vom Landkreis Osnabrück und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, vorgebrachten Anregungen ergänzt.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Höfener Esch Erweiterung Teil II“ in Berge (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB) einschließlich der Begründung wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Nach Beschluss des Rates vom 20.02.2013 sind im Änderungsverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Höfener Esch Erweiterung Teil II“ in Berge die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel durchgeführt worden.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken/Hinweise der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt worden und wurden in der Sitzung samt Abwägungen erläutert.