Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

  1. In der Sache selber ist anzuführen, dass es aus Sicht der Gemeinde erforderlich ist, dass durch entsprechende technische Einrichtungen (Zähler, Messeinrichtungen etc.) eine ständige Überprüfung der genehmigten Entnahmemengen gewährleistet sein muss, so dass keine höheren Wassermengen, als die in der Genehmigung zugelassenen, entnommen werden können.

 

  1. Des Weiteren wird auf Seite 16 des dem Antrag beigefügten Gutachtens eine Empfehlung bezüglich einer Vereinbarung zur kontinuierlichen Messung des Wasserstandes im Hausbrunnen „Pappelweg Nr. 5+7“ ausgesprochen und die Gemeinde Berge regt an, auch die Hausbrunnen der „Asterfeldstraße 39+41+43“ in die Überprüfung mit aufzunehmen. Aus diesem Grund wird es für erforderlich gehalten, die Empfehlung als Auflage in der Genehmigung festzusetzen und auf alle vorgenannten Grundstücke zu erstrecken, soweit nicht bereits eine Einverständniserklärung zur Entnahme vorliegt.

 

  1. Ebenso sollte in der Stellungnahme die Fragestellung aufgeworfen werden, wer für die durch die Grundwasserentnahme entstehenden Schäden an den Häusern (Rissbildung, Beschädigung am Grundstückseigentum etc.) aufkommen wird und der Landkreis Osnabrück um Klärung dieser Frage gebeten werden.

Herr Hubert Rixmann, Kettenkamper Weg 1 in 49577 Ankum hat über das Ingenieurbüro Westerhaus, Industriestraße 42 in 49565 Bramsche beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst 7 – Umwelt, gemäß § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einen Wasserrechtsantrag für die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Beregnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemeinde Berge, Gemarkung Dalvers Flur 8 und Flur 10 gestellt.

 

Herr Rixmann betreibt in Ankum einen Biohof „Hof Rixmann“ und vermarktet regional angebaute Produkte. Im Bereich des Ortsausganges Berge Richtung Menslage und im Bereich der „Asterfeldstraße“ sind von Herrn Rixmann längerfristig Flächen angepachtet und auch schon teilweise mit Heidelbeersträuchern bepflanzt worden. Die dem Autohaus Mehmann gegenüberliegende Fläche wird zum Sommer 2013 ebenso mit Heidelbeersträuchern bepflanzt werden. Für die Erhaltung, den Nachwuchs und der Wachstumsförderung der Heidelbeersträucher ist die Beregnungsanlage erforderlich. Die entsprechenden Standorte werden den Zuhörerinnen und Zuhörern per Beamerpräsentation angezeigt.

 

Die Bewertungsaussagen aus dem vorliegenden Gutachten lauten inhaltlich wie folgt:

 

Mithilfe der geplanten Brunnen können die beantragten Fördermengen gewonnen werden. Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Grundwassergüte, den Grundwasserstand, die Wasserstände der oberirdischen Gewässer (Quellen, Tümpel, Teiche, Feuchtflächen und Bäche), den Boden, den Kulturzustand der betroffenen Grundstücke, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild sind aufgrund der durch den Einsatzzweck bedingten kurzen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Pumpdauern mit Zwischenzeiten ohne Grundwasserentnahme nicht zu besorgen. Ebenso wenig tritt die Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung auf. Die wasserwirtschaftliche Eingriffsintensität durch die geplante Grundwasserentnahme auf den Bodenwasserhaushalt kann somit als unbedeutend bezeichnet werden.

 

Bürgermeister Brandt teilt mit, dass auf den Flächen von ca. 6,34 ha und ca. 3,82 ha eine Beregnung erfolgen soll. Die Gemeinde Berge ist nicht für die Erteilung der Genehmigung zuständig, sondern hat die Möglichkeit zur Stellungnahme im Verfahren. Der Landkreis Osnabrück, -Untere Wasserbehörde- stellt dann im Verfahren gegebenenfalls eine Genehmigung aus. Laut Gutachten und den Probebohrungen ist es durchaus möglich die Genehmigung zu erteilen, aber es sollten entsprechende Maßnahmen (Kontrolle der Abnahmemengen durch Zähler etc.) und die Sicherstellung der Versorgung der im Gutachten genannten Häuser „Pappelweg“ und „Asterfeldstraße“ gewährleistet sein.

 

Frage eines Zuhörers:

Was für eine Wassermenge wird pro Sekunde gefördert?

 

Antwort:

Nach dem vorliegenden Antrag sollen maximal folgende Mengen gefördert werden dürfen:

 

Brunnen 1:                                                      Brunnen 2:

 

bis zu 20,83 l/s (Frostschutz)                          bis zu 21,22 l/s (Frostschutz)

stündlich:         bis zu 75 m³                                                    bis zu 76,4 m³

täglich:             bis zu 380 m³                                                  bis zu 229 m³

monatlich:       bis zu 918 m³                                                  bis zu 486 m³

jährlich:            bis zu 4.812 m³                                               bis zu 2.631 m³

 

Die Anwohner im Bereich „Pappelweg 7“ + „Asterfeldstraße 43“ merken an, dass auch sie in dem Gutachten mit berücksichtigt werden sollten und eine Messung der Absenkung des Grundwasser bei den vorhandenen Einrichtungen nicht möglich ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer für die eventuell durch die Grundwasserentnahme entstehenden Schäden verantwortlich gemacht werden kann.

 

Frage des Anwohners:

Ist die Grundwasserentnahme denn nun schon genehmigt und warum sind die Brunnen direkt am Rand und nicht in der Mitte der Flächen installiert worden?

 

Antwort:

Nein, die Grundwasserentnahme ist noch nicht genehmigt. Die Gemeinde Berge hat die Möglichkeit zur Stellungnahme, ist aber nicht die Genehmigungsbehörde.

 

Beigeordneter Hömme verweist darauf, dass wie bereits im Verwaltungsausschuss und in der Fraktion besprochen worden ist, man dem Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde durchaus seinen Unmut hervorbringen sollte. Es ist anzumerken, dass diese Vorgehensweise (vorhandener Brunnenaufbau, Stromversorgung etc.) den eigentlichen Sinn der gemeindlichen Stellungnahme im Genehmigungsverfahren und die Ratsarbeit in Frage stellt. Herr Rixmann habe bereits endgültige Fakten geschaffen, bevor das Genehmigungsverfahren überhaupt abgeschlossen sei und dieses Thema ist, wie man an den Zuhörerinnen und Zuhörern erkennen kann, recht öffentlichkeitswirksam. Diese „forsche“ Vorgehensweise von Herrn Rixmann könne man durchaus bemängeln und ebenso wäre eine Vorabinformation aller beteiligten Parteien zusammen mit den vom Brunnenbau betroffenen Anliegern sinnvoll gewesen, so Beigeordneter Hömme.

 

Bürgermeister Brandt merkt an, dass die Gemeinde Berge die genannten Erklärungen in die Stellungnahme mit aufnehmen und der Landkreis Osnabrück diese dann als Auflage im Genehmigungsbescheid mit aufführen sollte.