Ein Zuhörer trägt vor, dass die Schließung einer Grundschule ein Dorf kaputt macht. In dieses Dorf gebe es keine Zuzüge mehr, so dass auch die Kindertagesstätte nicht mehr benötigt werde.

Außerdem erkundigt er sich nach dem Bestandsschutz der Konkordatsschule.

Hierzu erläutert Frau Kessler, dass Grundlage hierfür das Konkordat zwischen dem päpstlichen Stuhl und dem Land Niedersachsen ist. Die Schließung einer Konkordatsschule ist nur möglich, wenn über längere Zeit  mehr als 30 % nichtkatholische Schüler die Schule besuchen und danach in einer Elternbefragung sich mindestens 50 % der Eltern für eine Schließung der Schule aussprechen.

Hierzu weist ein weiterer Zuhörer darauf hin, dass die Konkordatsschule zwar eine Existenz-, aber keine Standortberechtigung hat, d.h. auch an einen anderen Ort verlegt werden kann.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter stellt Siri van der Helm und Hendrik Blum vor, die zukünftig als Schülervertreter im Schulausschuss mitarbeiten möchten, jedoch vorher noch vom Gemeindeschülerrat hierfür offiziell benannt werden müssen. Er bedankt sich bei den beiden, dass sie bereits an der heutigen Sitzung als Zuhörer teilnehmen.