Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den Bericht des Landesrechnungshofes zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bestand von Grundschulen zur Kenntnis und verweisen diesen zur weiteren Beratung an den Samtgemeindeausschuss.


Samtgemeindebürgermeister Selter bezieht sich in seinen Erläuterungen auf den mit der Ladung verschickten Bericht des Landesrechnungshofes zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bestand von Grundschulen.

Mit dem Entwurf des Berichts hat sich der Samtgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 22.11.2013 beschäftigt. Daraufhin wurde dem Landesrechnungshof in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass kein akuter Handlungsbedarf gesehen, jedoch die Entwicklung der Schülerzahlen und der einzelnen Grundschulstandorte genau verfolgt werde. Sich daraus ergebende Handlungsbedarfe würden in den politischen Gremien der Samtgemeinde Fürstenau eingehend beraten.

Aufgrund der Haushaltsgenehmigung durch den Landkreis Osnabrück wird angesichts der finanziell angespannten Situation der Samtgemeinde Fürstenau der Handlungsspielraum eingeschränkt. In diesem Zusammenhang verweist Samtgemeindebürgermeister Selter auch auf Sparmöglichkeiten in anderen Bereichen, die Vorrang vor Einsparungen bei der Pflichtaufgabe Schulen haben müssten.

In einem Gesprächstermin wurde mit den Grundschulleitungen der Bericht des Landesrechnungshofes besprochen. Hierbei wurde festgestellt, dass beispielsweise qualitative Aspekte der Arbeit in den Grundschulen außer Acht gelassen wurden. Außerdem führen veränderte pädagogische Konzepte, wie beispielsweise die Einführung von Ganztagsschulen und die inklusive Beschulung zu einem erhöhten Raumbedarf. Die Schulleitungen wurden gebeten, ihre Sichtweise in kurzen Stellungnahmen darzulegen.

Die Veränderungen in der Schullandschaft sollen nach Aussage von Samtgemeindebürgermeister Selter genau beobachtet und keine kurzfristigen Entscheidungen getroffen werden.

Aufgrund der Sensibilität des Themas ist die gemeinsame Diskussion mit Schulleitungen, Elternvertretern und Schülern wichtig.

 

Beigeordneter Spree stellt fest, dass der fiskalische Aspekt bei der Untersuchung des Landesrechnungshofes im Vordergrund stand. Seitens der Samtgemeinde Fürstenau besteht keine Verpflichtung den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu folgen, jedoch sollte man sich ihnen auch nicht gänzlich entziehen. Der Bericht dient als Grundlage für eine ergebnisoffene Diskussion.

Die Grundschule Fürstenau genießt, insbesondere mit der Entscheidung sie zur Ganztagsschule auszubauen, oberste Priorität.

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine finanziell gleichwertige Ausstattung aller Schulen nur schwer möglich.

Beigeordneter Spree hält die Einrichtung weiterer offener Ganztagsschulen in der Grundschule Berge und Maiburg-Grundschule Bippen für geboten. Die Ganztagsangebote müssten sich aus dem Bereich Krippe/Kindertagesstätte in den Grundschulbereich fortsetzen.

Folgende Veränderungen hält er für möglich:

-       Überführung der Benedikt-Grundschule Fürstenau in die Grundschule Fürstenau

-       Konfessionsgebundener Schulstandort in Schwagstorf

-       Schließung der Grundschule Grafeld mit Einrichtung einer altersübergreifenden Kindergartengruppe im Gebäude der Grundschule Grafeld

Beigeordneter Spree schlägt zeitnahe Gespräche mit den Schulvorständen und Eltern der Grundschulen vor.

 

Stellv. Samtgemeindebürgermeister Lühn hält Kontinuität und Verlässlichkeit für den Schulbereich für besonders wichtig.

Er spricht die Schwachstellen des Berichts an, beispielsweise wurden keine Schülerbeförderungskosten berücksichtigt. Außerdem werden bereits jetzt Räume in der Grundschule Fürstenau von Oberstufenkursen der IGS genutzt.

Unter Verweis auf die Entwicklung der Schülerzahlen in der IGS stellt er fest, dass sich auch Demografen irren können. Eine Veränderung der Schülerzahlen in den Grundschulen kann sich beispielsweise durch Zuzüge aus Süd- oder Osteuropa ergeben.

Er schlägt vor, den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.

 

Ratsherr Oldenhage verweist auf Einsparpotentiale an anderer Stelle. Die Schulträgerschaft der IGS könne beispielweise von der Samtgemeinde Fürstenau auf den Landkreis Osnabrück rückübertragen werden.