Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die abgängigen und fehlenden verkehrslenkenden Schilder werden entsprechend der gemeldeten Bedarfssituation angeschafft.  

Bei weiterem Bedarf in den Ortsteilen werden entsprechende Nachbestellungen aufgegeben.


Im Rahmen der Säuberungsaktionen (Müllsammelaktion 2012) und der Begehung im Arbeitskreis Tourismus wurde festgestellt, dass verschiedene Verkehrsschilder in der Gemeinde erneuert werden müssen.

 

Es handelt sich dabei um

  • sechs Straßennamenschilder nach StVO Nr. 437
  • einen Wegweiser nach StVO Nr. 432-20
  • einem Zusatzzeichen nach StVO Nr. 102012
  • fünf Schilder Vorfahrt gewähren nach StVO Nr. 205
  • Höhenbegrenzung 2,20 m nach StVO 265
  • eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nach StVO Nr. 274 mit 30 km/h 
  • eine Tonnenbeschränkung nach StVO Nr. 262 5,5 t

 

Des Weiteren ist eine Ortstafel am Sportplatz / Maiburgstraße Bippen StVO Nr. 310 abgängig und muss ebenfalls neu bestellt werden.

 

Eine Aufarbeitung der Schilder ist nicht möglich, da dies aufgrund der Hintergrundpigmentierungen gemäß der DIN-Norm verboten ist. Eine Anschaffung ist aus Verkehrssicherungsgründen aber auch aus dem Grund der Dorfvisitenkarte unumgänglich. Von daher ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine entsprechend beschleunigte Nachbestellung erfolgen muss. Des Weiteren wird darum gebeten, aus den Ortsteilen noch Rückmeldungen zu erhalten, ob an der ein oder anderen Stelle im Rahmen der Säuberungsaktionen die Schildergänzungen übersehen wurden. Diese müssten dann ebenfalls mit in die Bestellung aufgenommen werden.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7  Ja-Stimmen):