Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2013 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          13.952.000 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              13.952.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                   5.000.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                      5.000.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                2.606.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             18.261.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            15.338.000 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                       77.800 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    704.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 627.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                687.200 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                             2.236.600 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    18.966.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   16.730.100 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 627.100 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 408.200 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 4.700.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2013 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

(SG/SGR/01/2013 vom 14.03.2013, S. )

 

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2012 – 2016 wird beschlossen.


Samtgemeindebürgermeister Selter weist darauf hin, dass ein Haushaltsausgleich nur mit großer Mühe erreicht und einige Wünsche oder Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. Die Bewirtschaftung des Haushaltsplanes ist genauestens zu verfolgen, damit bei Einnahmeausfällen oder Mehrausgaben umgehend reagiert werden kann. Dieses betreffe nicht nur das Haushaltsjahr 2013, sondern auch die Folgejahre, da man verpflichtet sei, sich intensiv um den Abbau der Altfehlbeträge zu bemühen.

 

Samtgemeindeamtsrätin Ahrend ergänzt, dass das Jahresergebnis ohne die Entschuldungshilfe bei lediglich 2.600 € liege, man also faktisch heute schon wisse, dass das ordentliche Ergebnis 2013 nicht positiv bleiben werde.

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe wurden außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.000.000 € festgesetzt. Bei den außerordentlichen Aufwendungen ist nicht nur der Betrag, der an die Stadt weitergeleitet wird, nachzuweisen, sondern auch der Überschuss nach § 15 Abs. 6 GemHKVO.

Der Haushalt insgesamt biete nicht viel Spielraum. Samtgemeindeamtsrätin Ahrend geht auf einzelne Ausgabepositionen ein. So haben sich aufgrund von Altersteilzeitarbeitsverträgen die Personalkosten erhöht. Auch werden der Brandschutz sowie die Sicherheit allgemein in den Gebäuden in den nächsten Jahren Kosten verursachen. Ebenso ist die Entwicklung der Fehlbetragsfinanzierung für die Kindertagesstätten nicht vorhersehbar.

Auch im Finanzhaushalt konnten nur die nötigsten Investitionen veranschlagt werden. Hier sind die wichtigsten Investitionen die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, die Einrichtung der Mensa bei der Oberschule in Berge, die Kinderkrippe in Berge, die Erweiterung beim ev. Kindergarten in Fürstenau, der Krippenbau beim kath. Kindergarten in Fürstenau.

Für das Jahr 2013 ist nur eine geringe Entschuldung in Höhe von rd. 60.000 € vorgesehen, so dass der Schuldenstand zum Jahresende bei rd. 8,58 Mio. € liegt. Für die nächsten Jahre ist das Voranbringen der Entschuldung erforderlich.

 

Beigeordneter Spree teilt die Bewertung von Samtgemeindeamtsrätin Ahrend und trägt vor, dass nach intensiven Haushaltsplanberatungen nunmehr solide Zahlen vorlägen und man dem Haushalt zustimmen werde. Ein größerer Entschuldungsbetrag sei wünschenswert und daher müsse in den nächsten Jahren versucht werden, höhere Überschüsse zu erwirtschaften.  Da die Kosten für die Fehlbetragsfinanzierung für die Kindertagesstätten in den letzten Jahren enorm gestiegen seien, schlage er vor, sich mit allen Beteiligten zusammen zu setzten und evtl. über eine Budgetierung nachzudenken. Auch beim Brandschutz sei evtl. eine Budgetierung möglich.

 

Beigeordneter Tolsdorf teilt mit, dass der Haushalt in der vorliegenden Form in den einzelnen Ausschüssen bereits Zustimmung erhalten habe und die SPD/Grüne-Gruppe ihn so mittragen wird. Ihm sei jedoch aufgefallen, dass entgegen des Beschlusses aus dem letzten Samtgemeindeausschuss keine Verpflichtungsermächtigung für die Wärmebildkamera eingeplant worden sei. Samtgemeindeamtsrätin Ahrend erläutert, dass der Betrag für eine Wärmebildkamera relativ gering ist und man sich deshalb dagegen entschieden habe. Da jedoch der entsprechende Beschluss vorliegt, wird die SPD/Grüne-Gruppe dem Haushalt mit der Erweiterung um die Verpflichtungsermächtigung zustimmen, so Beigeordneter Tolsdorf.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):