Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Der Firma Segler Maschinenfabrik GmbH wird gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Berge „Industriegebiet“ in Berge hinsichtlich der Errichtung eines Anschluss- und Lagerraumes auf dem Flurstück 26/9, Flur 11 in der Gemarkung Berge erteilt.


Die Firma Segler Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH in Berge hat unter Datum vom 10.03.2013 einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Berge „Industriegebiet“ in Berge hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze gestellt.

 

An der Straße „Upberg“ ist die Firma Segler im vorderen Bereich mit einer Mauer eingefriedet. Im weiteren Straßenverlauf wechselt dann die Einfriedung in einen Doppelstabgittermattenzaun. Es ist angedacht, diese Mauer zu verlängern um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten und den hinter der Mauer befindlichen (nicht sichtbaren) Raum als Lagerfläche zu nutzen. Diese Maßnahme ist nicht genehmigungspflichtig und daher nicht im Bauantrag enthalten. Die jetzige so genannte Trafostation entspricht nicht mehr den Anforderungen und soll neu gebaut werden. Als Fläche hierfür hat die Firma Segler den Bereich an der Straße „Upberg“ auserkoren, an dem sich zurzeit der Außengastank befindet, der zukünftig nicht mehr benötigt wird. Dieser Bereich soll mit Lager und Anschlussraum, wie in der Zeichnung dargestellt, bebaut werden. Wie oben ausgeführt, soll die Einfriedigungsmauer sich dann links und rechts anschließen. Dieser Bereich befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Die nach niedersächsischer Bauordnung erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten, teilt Bürgermeister Brandt mit.