Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hekese die sich stellenweise in ihrem Eigentum befindlichen Bachläufe des Mittel- und des Hekeser Baches im Rahmen des Zuweisungsverfahrens den Grundstückseigentümern übertragen werden.

 

Nach der Abstimmung und um 19.20 Uhr tritt Ratsherr Heskamp der Sitzung wieder bei.


Ratsherr Heskamp verlässt um 19.12 Uhr die Sitzung, da er als Flächeneigentümer und Betroffener im Flurbereinigungsverfahren „Hekese“ beteiligt ist.

 

Im Flurbereinigungsverfahren Hekese wird derzeit die Besitzeinweisung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde unter anderem festgestellt, dass die Gemeinde Berge stellenweise Eigentümerin der Bachläufe des Mittel- und des Hekeser Baches ist, wobei die Besonderheit hierbei ist, dass die tatsächlichen Verläufe der Bäche zum Teil nicht mit den im Kartenmaterial eingezeichneten Verläufen übereinstimmen. Auch stehen die Bachläufe nur stellenweise im Gemeindeeigentum und wechseln dann in privates Eigentum. Hinzu kommt, dass im Gemeindeigentum sich nur das Bachbett, nicht aber die zum Teil mit Bäumen bewachsenen Uferrandstreifen befinden. Durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), - Regionaldirektion Osnabrück -,  war angedacht, die im Eigentum der Gemeinde Berge befindlichen Bachlaufflurstücke zu verbreitern und das Ufergehölz der Gemeinde Berge zuzuweisen, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Hiergegen haben sich die betroffenen Eigentümer gewandt und verlangen vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), -Regionaldirektion Osnabrück- ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den Ufergehölzstreifen. Dies wiederum hätte für die Gemeinde Berge zur Folge, dass ihr im Gegensatz zum bisherigen Zustand die Verkehrssicherungspflicht für den Bewuchs obliegt, die Holznutzung hingegen den Eigentümern zusteht. Ferner ist zu befürchten, dass es bei einer zeitlichen Befristung - wie angedacht -  kurz vor Ablauf der Befristung zu massiven Abholzungen kommt, was sicherlich nicht im gemeindlichen Interesse liegt. Die betroffenen Bachläufe stellen allesamt Gewässer 2. Ordnung dar und werden vom Unterhaltungsverband „U 97“ instand gehalten und gepflegt. An den Bachläufen, auch wenn sie im Eigentum der Gemeinde Berge stehen, dürfen aufgrund der Zwangsmitgliedschaft im Verband und der damit einhergehenden Aufgabenübertragung keine eigenen Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen werden. Seitens des Verbandes werden von allen Grundstückseigentümern Beiträge zur Finanzierung erhoben.

 

Seitens des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), -Regionaldirektion Osnabrück- wird nunmehr der Vorschlag unterbreitet, dass im Rahmen der Besitzeinweisung die Bachläufe auch den jeweiligen Eigentümern der angrenzenden Flächen zugewiesen werden, wie es im Großteil des Flurbereinigungsgebietes und bei den anderen Gräben der Fall ist. Bachläufe sind mit dem Wertfaktor „0“ bemessen, so dass die Gemeinde Berge hierfür im Rahmen des Ausgleichverfahrens keinen Wert gutgeschrieben bekommt.

 

Bürgermeister Brandt erläutert, dass wenn die Gemeinde Berge weiterhin das Eigentum an den Bachläufen halten würde, die Pflegearbeiten weiterhin durch die Gemeinde Berge erfolgen müssen und ebenso die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde Berge liegen würden. Das Holz sei dann aber den Eigentümern auszuhändigen.

 

Es folgen kurze Erläuterungen zur Entstehung der Bachläufe und deren im Flurbereinigungsverfahren angedachte Verlegung.