Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

 

Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird unter Berücksichtigung der Anhebung der Gebühr für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre auf 60,00 € beschlossen.


Die Mitglieder des Samtgemeinderates sind sich einig, dass Gebührenerhöhungen erforderlich sind, damit die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben bei den Freibädern nicht noch weiter auseinander klappt auch wenn sich dieses bei den Bürgern nur schwer vermitteln lässt.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):