Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 05.02.2013 bewilligte Entschuldungshilfe in Höhe von 5.000.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2011 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau: 2.604.000,00 €
Stadt Fürstenau: 2.396.000,00 €
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):