Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

 

Es wird für das Haushaltsjahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.200 € in den Haushalt eingestellt, um eine vertragliche Verpflichtung für die Bestellung von Endgeräten für den Digitalfunk bereits im Jahr 2013 eingehen zu können.


Gemeindebrandmeister Brinkers trägt vor, in welchen Bereichen seiner Meinung nach die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr verbessert werden muss.

Hinsichtlich der Einführung des Digitalfunks fragt er an, ob die Samtgemeinde sich an der 4. Ausschreibung zur Beschaffung von Digitalfunkgeräten beteiligt habe. Daraufhin erwidert Samtgemeindeamtsrat Wagener, dass die Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen würde, damit die Samtgemeinde die vertragliche Verpflichtung für die Bestellung von Endgeräten für den Digitalfunk im Jahre 2013 eingehen könne. Nach Ansicht von Gemeindebrandmeister Brinkers ist die Anschaffung in den Jahren 2016 oder 2017 zu spät, da es im Landkreis Osnabrück 2.500 Funker gebe und pro Jahr nur max. 480 Personen geschult werden könnten. Der Schulungszeitraum betrage somit ca. 5 Jahre, hier müsse man frühzeitig planen. Außerdem halte er der eingeplanten Betrag in Höhe von 25.200 € für zu gering.

Samtgemeindebürgermeister Selter macht deutlich, dass mit dem Haushalt 2013 die Planungen für die Feuerwehr nicht abgeschlossen sind und man weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Samtgemeindekommando durchdenkt, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Auch Beigeordneter Spree bestätigt, dass zunächst die Verpflichtungsermächtigung für den Digitalfunk in den Haushaltsplan aufgenommen wird, damit sich die Samtgemeinde an der Ausschreibung beteiligen kann, Detailfragen müssten seitens des Kommandos und der Verwaltung weiter beraten werden. Dem stimmt auch Beigeordneter Tolsdorf zu und ergänzt, dass sich die Feuerwehren nun mit dem Ausbildungszeitplan befassen könnten.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):