Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

 

  1. Die Stadt Fürstenau wirkt gemeinsam mit der Samtgemeinde Fürstenau darauf hin, im Bergrecht zu verankern, dass

-       Fracking in sensiblen Bereichen verboten wird,

-       eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeführt wird und

-       die zuständigen Wasserbehörden grundsätzlich zu beteiligen sind.

 

  1. Der Rat der Stadt Fürstenau lehnt zum aktuellen Zeitpunkt eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz der heutigen Frac-Technologien im Bereich der Stadt Fürstenau ab.

 

  1. Die Stadt Fürstenau stellt derzeit keine gemeindeeigenen Grund-stücke zur Verfügung, die für eine unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden sollen.

 

  1. Die Stadt Fürstenau unterstützt den Landkreis Osnabrück in ihrer Aussage, dass auch in Wasserschutzgebieten der Stufe 3 der Landkreis Osnabrück als untere Wasserbehörde den beabsichtigten Bohrungen und den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie eine generelle Absage erteilt.

 

  1. Die Stadt Fürstenau unterstützt solidarisch die Bestrebungen der Samtgemeinde Fürstenau, die Möglichkeiten zu nutzen, Einfluss auf den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie zu nehmen. Den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger muss Rechnung getragen werden und der Einsatz von Risikotechnologien ist daher abzulehnen.

 

  1. In enger Absprache u. a. mit Vertretern der Samtgemeinde Fürstenau, des Landkreises Osnabrück und weiteren zuständigen Behörden, Umweltgruppen, Wasserversorgern, Vertretern von Interessengemeinschaften behält sich die Stadt Fürstenau vor, sichere Verfahrensweisen und andere Fördermethoden neu zu beurteilen.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):