Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltung: 1

 

a)    Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2013 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                  6.587.900 €

1.2  die ordentlichen Aufwendungen auf                                     6.587.900 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                        2.396.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                            2.396.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                      2.569.400 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    8.473.200 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   5.722.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                        2.053.100 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                       2.232.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                      179.800 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                     250.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                  2.500.800 €

 

       festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes         10.706.100 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes          8.205.300 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 179.800 € festsetzt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.200.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festsetzt:

 

1.     Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundst. A)    360 v.H.

1.2   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        360 v.H.

 

2.     Gewerbesteuer                                                                           360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                  

 

 

                                                              (St/StR/01/2013 v. 12.03.2013, S. 6)

 

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):

 

b)    Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2012 – 2016 wird beschlossen.          

 

 

 


Samtgemeindeamtsrätin Ahrend trägt vor, dass nach vielen Planungsphasen der Haushalt 2013 für die Stadt nunmehr mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 173.400 € eingebracht werden kann.

Kurzfristig einzuplanen war ein zusätzlicher Aufwand für die Sanierung zweier Brücken über Wasserläufe in Höne. Bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 22.01.2013 wurde von Samtgemeindeamtsrätin Kolosser darauf hingewiesen, dass eine Sanierung dringend erforderlich ist und ein Brückenfachmann eingeschaltet wurde, der ein Gutachten über den Umfang der Arbeiten sowie über die Höhe der Kosten erstellen sollte. Am 07.03.2013 ist nunmehr eine Kostenschätzung eingegangen. Die Gesamtsumme inkl. Nebenkosten beläuft sich auf rd. 116.000 €. Diese Summe wurde in dem vorliegendem Entwurf des Haushaltsplanes bereits berücksichtigt und hat sich dementsprechend negativ auf das Jahresergebnis ausgewirkt. Da es sich hier um eine erste Kostenschätzung handelt, sind weitere Gespräche mit dem Fachmann erforderlich. Über die Ergebnisse wird in den Ausschüssen informiert. Sollten die Mittel zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht in den Haushalt eingeplant werden, ist aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich.

Ansonsten, so berichtet Samtgemeindeamtsrätin Ahrend weiter, ist der Haushalt solide aufgestellt. Dank der Entschuldungshilfe können Kassenkredite abgebaut werden. Der Investitionshaushalt bietet keinen großen Spielraum. Hier ist in den nächsten Jahren weiterhin Zurückhaltung geboten. Aufgrund der vorgesehenen Kreditaufnahme von rd. 180.000 € und einer Tilgung von 250.000 € reduziert sich der Schuldenstand auf ca. 2,3 Mio. €.

 

Stadtdirektor Selter betont, dass die Stadt auch ohne Vorgaben, wie beispielsweise Steuererhöhungen, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt einbringen kann und sich das Ziel gesetzt habe, bis zum Jahre 2016 die Fehlbeträge abzubauen.

 

Ratsherr Oldenhage hält es für unglücklich, zum jetzigen Zeitpunkt Sanierungskosten für zwei Brücken in solcher Höhe einzuplanen. Die Stadt habe sich verpflichtet, Schulden zu tilgen und Fehlbeträge zurückzuführen. Dieses sehe er gefährdet, wenn so kurzfristig nach den Haushaltsplanberatungen eine solche Summe zusätzlich berücksichtigt würde. Ferner seien in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.02.2013 dazu keine Informationen ergangen. Bei einer Ortsbesichtigung habe er feststellen können, dass zwar Schäden vorhanden sind, die seiner Meinung nach jedoch keine Reparaturkosten in Höhe von rd. 116.000 € rechtfertigen. Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erwidert, dass die Kostenschätzung noch geprüft werde. Fest stehe allerdings, dass der Brückenfachmann hier Gefahr im Verzuge sieht und Reparaturkosten in nächster Zeit auf die Stadt zukommen werden. Ratsherr Oldenhage sieht bei dieser Maßnahme das Zurückfahren der Verschuldung gefährdet.

Beigeordneter Knocks trägt vor, dass auch die SPD/Grüne-Gruppe die Verschuldung zurückfahren möchte, aber der Einplanung der Reparaturkosten vorsorglich zustimmen werde. Sollte der Betrag nicht in der vorgesehenen Höhe benötigt werden, wirke sich dieses positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Stadtdirektor Selter erläutert nochmals, dass bezüglich der Reparatur der Brücken Handlungsbedarf bestehe und der Betrag daher vorsorglich eingeplant werden sollte. Auf diese Maßnahme wurde bereits im Januar hingewiesen. Damals standen allerdings die Kosten noch nicht fest.

Ratsherr Oldenhage kritisiert, dass es in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses keine Information gegeben habe, obschon die Problematik bekannt war und sich hierdurch die Verschuldung der Stadt wieder erhöhe.

 

Beigeordneter Santel bittet um Sitzungsunterbrechung, damit sich die CDU/UWG-Gruppe nochmals beraten kann. Der Vorsitzende unterbricht um 18.35 Uhr die Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau. Um 18.40 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

 

Beigeordneter Santel trägt vor, dass man zwar über die Kurzfristigkeit der Mitteilung unglücklich sei, dem Haushalt aber unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen zustimmen werde.

 

Beigeordneter Knocks teilt mit, dass Rat und Verwaltung bereits in den letzten Jahren darauf geachtet haben, Kredite abzubauen bzw. keine Neuverschuldung entstehen zu lassen. Die Entschuldungshilfe biete eine einmalige Chance, die unbedingt genutzt werden müsse. Die SPD/Grüne-Gruppe trage daher die Einsparungen mit und stimme dem Haushalt zu.

Allerdings habe man sowohl im Straßen- und Wege- wie auch im Verwaltungsausschuss dafür plädiert, die Planung des Radweges nach Settrup abzuschließen und dafür Mittel im Haushalt einzuplanen. Von der CDU sei dieses abgelehnt worden, weil u.a. Rangfolge und Baubeginn unklar seien. Da die SPD/Grüne-Gruppe hier „am Ball bleiben“ möchte, werde die Verwaltung gebeten, mit den zuständigen Stellen folgendes abzuklären:

 

1.  Warum ist der Radweg nach Settrup seit 2010 von Platz 21 auf Platz 28 abgerutscht?

2.  Welche Radwege sind vorgezogen worden und warum?

3.  Welche Möglichkeiten gibt es, den Radweg in der Rangliste nach oben zu ziehen und welcher  Baubeginn würde sich daraus ergeben?

4.  Was wird hierfür von der Stadt Fürstenau erwartet?

 

 

 


Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung: