Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und der Stadtrat beschlussfähig ist.

Er bittet, die heutige Tagesordnung um den Punkt Ö 14 – Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Am Pottebruch“. 2. Änderung der Stadt Fürstenau – zu erweitern. Die bisherigen Tagesordnungspunkte Ö 14 – Ö 16 erhalten somit  die Ziffern Ö 15 – Ö 17. Von den Mitgliedern des Stadtrates werden keine Bedenken gegen die Erweiterung der Tagesordnung erhoben.