Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Die Gemeinde Bippen kann sich aufgrund der Gesamthaushaltslage und der damit verbundenen grundsätzlichen Bedeutung über die bereits gewährte Förderung hinaus nicht mit einem weiteren Zuschuss an den erhöhten Kosten für die Solarladestation am Draisinenbahnhof Bippen beteiligen.


Der Zweckverband Hasetal beantragt mit einer Erstattungsanfrage vom 17.12.2012 einen zusätzlichen Zuschuss für die E-Bike-Ladestation am Draisinenbahnhof.

 

Die Gemeinde Bippen hat sich im Jahr 2012 entsprechend des Finanzierungsplans des Touristikverbandes Hasetal mit einem Betrag von 2.000,00 € an der Solarstrom-E-Bike-Station beteiligt.

 

Mit dem Schreiben vom 17.12.2012 listet der Zweckverband Hasetal seine Ausgaben, die in der Summe nicht gedeckt zu sein scheinen, auf. Mit der Anfrage des Zweckverbandes ist die Erwartung des Verbandes geknüpft, dass die Gemeinde Bippen einen Sonderzuschuss gewährt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine zweite Förderung einer geplanten eingereichten Maßnahme auszuschließen. Der Träger einer Baumaßnahme / Investor ist grundsätzlich für Mehrausgaben / Mehrkosten, die sich im Rahmen von Projekten ergeben, verantwortlich und zuständig. Diese Grundsatzhaltung war bislang immer Position der Gemeinde Bippen, auch bei anderen baulichen Maßnahmen von Trägern innerhalb der Gemeinde. Dieser Grundsatz sollte auch bei dieser Nachforderungsrechnung getragen werden. Auch, sicherlich nicht entscheidend, vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Mittel der Haushaltsentlastung an die Samtgemeinde und die Stadt Fürstenau gehen, sollte die Gemeinde Bippen noch intensiver verpflichten, keine unbedachten, nicht von der Gemeinde verantwortbaren zusätzlichen Investitionen zu übernehmen.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):