Beschluss: Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Erläuterungen und Ausführungen zur Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück -Teilbereich Energie- zur Kenntnis.


Durch den Landkreis Osnabrück wurde der Beschluss zur Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes -Teilbereich Energie- gefasst und so genannte Untersuchungsräume für Windvorranggebiete benannt, die im laufenden Verfahren auf ihre Tauglichkeit, insbesondere im Hinblick auf Avifaunistik geprüft wurden, so Bürgermeister Brandt.

 

Anhand einer Präsentation erfolgen Erläuterungen zu den Windvorranggebieten auf dem Gebiet der Gemeinde Berge, wonach die Windvorranggebiete 5, 6 in Berge, Gemeindeteil Grafeld unter avifaunistischen Gesichtspunkten untauglich sind und lediglich das Windvorranggebiet 10 in Berge, Gemeindeteil Hekese im weiteren Verfahren überprüft werden soll.

 

Die entsprechende Veröffentlichung in der Presse und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat Ende der 7./Anfang der 8. Kalenderwoche stattgefunden. Die Gemeinde Berge hat die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den Ergebnissen abzugeben.

 

Die Unterlagen können bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auf Wunsch auf CD gespeichert und an die Mitglieder des Rates verschickt werden, so Bürgermeister Brandt.

 

Ratsherr Behner erkundigt sich, ob denn auch im südlichen Landkreis Osnabrück weitere Windvorranggebiete vorhanden sind. Im südlichen Landkreis Osnabrück bestehen lediglich in den Gemeinden Glandorf und Bissendorf Untersuchungsgebiete. Der „Löwenanteil“ der Flächen befinde sich im nördlichen Landkreis Osnabrück, so Bürgermeister Brandt.