Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten, bei der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Osnabrück die Anordnung eines beidseitigen Parkverbots für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht im Bereich Konrad-Adenauer-Straße von der B 402 bis zur Frommeyerstraße zu beantragen. Gleichzeitig wird die Samtgemeinde gebeten, bedarfsweise Kontrollen des ruhenden Verkehrs auch in diesem Bereich durchzuführen.


Den Mitgliedern des Straßen- und Wegeausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage vor, die von Samtgemeindeamtrat Wagener eingehend erläutert wird.  


Der Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: