Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 im Bereich Bestattungswesen wird zugestimmt.

 

2.   Der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren (Bedarfskalkulation 2013) wird zugestimmt.

 

3.   Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass darüber beraten werden muss, ob die Pflege der Friedhofsanlagen nach Ablauf des Vertrages mit dem externen Unternehmen durch eigenes Personal übernommen werden soll. Dadurch könnten Kosten eingespart werden. Die durch die Vergabe der Pflegearbeiten entstandenen Mehrkosten machen einen Großteil des Defizits bei der Gebührenkalkulation aus.

 

Ratsherr Speer erläutert, dass bei Einstellung von eigenem Personal ein geeigneter Fachmann eingestellt werden muss, der nach Möglichkeit über eine Ausbildung im Bereich Friedhofspflege verfügt.

Ratsherr Spree führt an, dass es zurzeit nicht möglich ist, eigenes Personal für diesen Bereich einzustellen, da die Verträge mit dem externen Dienstleister noch bis einschließlich 2014 laufen. Man muss bei den künftigen Beratungen zudem beachten, dass bei einer weiteren externen Vergabe der Pflegearbeiten die Kosten durchaus noch steigen könnten. Beigeordneter Trütken gibt zu bedenken, dass vor diesem Hintergrund auch die Pflegeintensität diskutiert werden muss. Zudem dürften keine Leerzeiten für die Mitarbeiter entstehen.

 

Es wird angeregt, das Thema rechtzeitig wieder aufzugreifen, um dann eine Entscheidung hinsichtlich der Vergabe der Pflegearbeiten zu treffen.

 


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):