Ratsherr Speer spricht die Kündigung der Gastschulgeld-Vereinbarung durch die Samtgemeinde Neuenkirchen an und verweist hierzu auf den Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt am 17.01.2013. Er erkundigt sich, wie die Samtgemeinde Fürstenau verfahren wird.

Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass die Kündigung zurzeit juristisch geprüft wird. Die Angelegenheit wird danach in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses beraten. Außerdem stellt er die Wichtigkeit der IGS Fürstenau nicht nur für die Samtgemeinde Fürstenau, sondern auch für den Nordkreis dar. Eine Verunsicherung der Eltern muss unbedingt vermieden werden.