Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Gemeinde Bippen nimmt die Zuwendung der RWE für die Erstellung einer Solarpotenzialanalyse in Höhe von max. 5.521 € an und schließt die vorliegende Fördervereinbarung mit der RWE ab.


Es ist beabsichtigt, für das Gemeindegebiet eine Solarpotenzialanalyse durchzuführen. Da eine solche Maßnahme Bestandteil des „Kommunalen Energiekonzeptes (KEK)“ der RWE ist, unterstützt die RWE die Gemeinde bei diesem Vorhaben.

Die RWE stellt der Gemeinde einen Förderbetrag von 100 % der tatsächlichen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.521 Euro inkl. 19 % USt., zur Verfügung.

 

Bei dieser Zuwendung der RWE handelt es sich um sog. Sponsoring gem. § 111 Abs. 7 NKomVG. Über die Annahme dieser Zuwendung hat je nach Höhe der Zuwendung der Bürgermeister, der Verwaltungsausschuss oder der Rat zu entscheiden.

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 21.06.2010 (Bi/BiR/02/2010 vom 21.06.2012, TOP Ö) 08) folgende Wertgrenzen festgelegt:

- Wert bis 100 €                                   Entscheidung durch den Bürgermeister

- Wert über 100 € bis 2.000 €             Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss

- Wert über 2.000 €                             Entscheidung durch den Rat

Somit hat der Rat über die Annahme der o. g. Zuwendung in Höhe von max. 5.521 € zu entscheiden.

 

Die entsprechende Fördervereinbarung mit der RWE liegt den Ratsmitgliedern vor.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):