In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 16.10.2012 wurde Samtgemeindeamtsrätin Ahrend zur Gemeindewahlleiterin der Stadt Fürstenau berufen. Da Frau Ahrend bei dieser Sitzung nicht anwesend war, nimmt Bürgermeister Gans die Verpflichtung nach § 7 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalordnung am heutigen Tage vor.