Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 6 „Erweiterung Baugebiet Holthöchte“ wird gem. § 1 Abs. 3 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2.       Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Die Gemeinde Berge plant im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Hölthöchte“ (Bebauungsplan Nr. 5 – „Nördlich des Schulweges“) insgesamt 30 Bauplätze mit einer Größe von rund 750 – 1.100 qm auszuweisen, da entsprechende Interessenabfragen ergeben haben, dass für derzeit ca. 50 % der Plätze auch potenzielle Kunden vorhanden sind. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und bestehender Erwerbsmöglichkeiten ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes in westlicher und nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne das eine weitere Zersiedlung eintritt, so Bürgermeister Brandt.

 

Es ist angedacht, mit der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, wobei die VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück auch die Kosten für die Aufstellung des Bebauungs- und der Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich durch die Samtgemeinde Fürstenau durchgeführt.

 

Bürgermeister Brandt gibt weitere Erläuterungen zum bestehenden Verfahren und dem bisherigen Ablauf der durchgeführten Informationsveranstaltungen und den Gesprächen mit der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück. Nach den bisherigen Planungen würden ca. 30 Bauplätze neu geschaffen werden, wobei bereits 14 ernsthafte Interessenten vorhanden sind.

 

Die planungs- als auch gestaltungsrechtlichen Festsetzungen des neu zu beplanenden Gebietes orientieren sich in der Gestaltung am bestehenden Baugebiet „Nördlich des Schulweges“ (Holthöchte), um eine möglichst einheitliche Fortführung zu gewährleisten. Allerdings ist keine Festlegung der Traufenhöhe angedacht, um den Bauwilligen mögliche Gestaltungsformen der Baukörper zu ermöglichen (Pultdach, Satteldach etc.). Ein Begrenzung wird in der Höhe des Baukörpers festgelegt, mit einer maximalen Firsthöhe von 10,00 m. Ebenso wird eine Abweichung von 90 Grad zur vorgegebenen Firstrichtung ermöglicht, um z.B. den Aufbau von alternativen Energien (Photovoltaik etc.) zu gewährleisten, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Sollte der Rat den heutigen Aufstellungsbeschluss beschließen, so sind im Verfahren die Träger öffentlicher Belange, sowie die Öffentlichkeit durch Aushang in den Bekanntmachungskästen zu beteiligen. In einem weiteren Verfahrensschritt sind dann die Stellungnahmen abzuwägen und auch gegebenfalls in den Planungen zu berücksichtigen.

 

Ratsfrau Oehmann teilt mit, dass sie eine intensivere Berücksichtigung von umwelttechnischen Aspekten (Nutzung Solar, möglicher Erdwärme etc.) in den vorherigen Planungen begrüßt hätte.

 

Anschließend nimmt Bürgermeister Brandt zu den Fragen von Herrn Schröer wie folgt Stellung:

 

Die nördlich gelegenen Flächen sind bisher an Herrn Triphaus und Herrn Stolte genannt Greskamp verpachtet worden. Für die Flächen ist ein Pachtpreis gezahlt worden; die bestehenden Pachtverträge sind fristgerecht gekündigt worden. Bei einer Neuverpachtung soll eine Angleichung an ortsübliche Pachtpreise erfolgen.

 

Aus den Vorjahren liegen keine Beschlüsse des Rates der Gemeinde Berge vor, wonach die zukünftigen Planungen ausschließlich in Richtung Norden fortgeführt werden sollen. Vielmehr hat es eine einstimmige Entscheidung darüber gegeben, das Baugebiet nach Westen zu erweitern. Die VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück hatte bereits an den vorherigen Rat eine Anfrage zur möglichen Erweiterung des Baugebietes gestellt, wo seinerzeit diese Entscheidung getroffen wurde. Gespräche mit den Grundstückseigentümern zum Verkauf von Flächen westlich des Baugebietes ergaben, dass keine komplette Erweiterung entlang des „Schulweges“ erfolgen kann, da nicht alle zum Verkauf bereit waren.