Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 22

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau wirkt gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedsgemeinden darauf hin, im Bergrecht zu verankern, dass

-       Fracking in sensiblen Bereichen verboten wird,

-       eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeführt wird und

-       die zuständigen Wasserbehörden grundsätzlich zu beteiligen sind.

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau lehnt zum aktuellen Zeitpunkt eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz der heutigen Frac-Technologien im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau ab.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau stellt derzeit keine samtgemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung, die für eine unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden sollen.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau unterstützt den Landkreis Osnabrück in ihrer Aussage, dass auch in Wasserschutzgebieten der Stufe 3 der Landkreis Osnabrück als untere Wasserbehörde den beabsichtigten Bohrungen und den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie eine generelle Absage erteilt.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau unterstützt solidarisch die Bestrebungen der Mitgliedsgemeinden, die Möglichkeiten zu nutzen, Einfluss auf den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie zu nehmen. Den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger muss Rechnung getragen werden und der Einsatz von Risikotechnologien ist daher abzulehnen.

 

  1. In enger Absprache u. a. mit Vertretern des Landkreises Osnabrück und weiteren zuständigen Behörden, Umweltgruppen, Wasserversorgern, Vertretern von Interessengemeinschaften behält sich die Samtgemeinde Fürstenau vor, sichere Verfahrensweisen und andere Fördermethoden neu zu beurteilen.

 


Samtgemeindebürgermeister Selter geht kurz auf die Informationsveranstaltung zu diesem Thema vom 27.11.2012 ein und schlägt vor, sich der Resolution des Kreistages anzuschließen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):