a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 841.389,61 € ist in voller Höhe mit dem Sollfehlbetrag aus dem Verwaltungshaushalt zu verrechnen.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2010 Entlastung erteilt.


Samtgemeindebürgermeister Selter hat im Zuhörerraum Platz genommen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):