a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 841.389,61 € ist in voller Höhe mit dem Sollfehlbetrag aus dem Verwaltungshaushalt zu verrechnen.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2010 Entlastung erteilt.
Samtgemeindebürgermeister Selter hat im Zuhörerraum Platz genommen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):