Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013 wird ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Stadtdirektor Selter trägt vor, dass bei den Haushaltsplanberatungen mögliche Vorgaben für die Bewilligung einer Entschuldungshilfe höchstwahrscheinlich noch zu berücksichtigen sind, auch wenn mit der vorliegenden Zielvereinbarung noch nichts konkretisiert wird. Voraussetzung ist jedoch, den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Für die Stadt Fürstenau wird eine Entschuldungshilfe in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro erwartet, so dass sich eine Zinseinsparung von ca. 90.000,00 € errechnet. Der Haushaltsausgleich und eine weiterhin nachhaltige Konsolidierung haben oberste Priorität.

 

Samtgemeindeamtsrätin Ahrend stellt die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes vor. Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen sowie des geringen Zinsniveaus, konnte im Ergebnishaushalt ein Überschuss geplant werden.

Sorge bereitet jedoch der Finanzhaushalt, der die Investitionen beinhaltet. Hier ist zu prüfen, ob Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt oder gestrichen werden müssen, da die Stadt die finanziellen Mittel derzeit nicht aufbringen kann. Zur besseren Übersicht wurde eine Aufstellung der geplanten Investitionen vorgelegt.

 

Abschließend fasst Stadtdirektor Selter zusammen, dass eine Nettoneuverschuldung unter allen Umständen vermieden werden muss.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):