Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt und der Stadtrat beschlussfähig ist.

Er weist darauf hin, dass mit verkürzter Ladungsfrist die Tagesordnung um den Punkt N 4 - Zielvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Fürstenau, der Stadt Fürstenau, den Gemeinden Berge und Bippen, dem Landkreis Osnabrück und dem Land Niedersachsen – erweitert wurde, so dass die bisherigen Tagesordnungspunkt N 4 – N 6 nunmehr die Ordnungsziffern N 5 – N 7 erhalten. Weiterhin ist mit verkürzter Ladungsfrist der Sitzungsbeginn von 18.00 Uhr auf 18.30 Uhr verschoben worden.

 

Der Vorsitzende begrüßt herzlich Ratsfrau Büscher und beglückwünscht sie zur Geburt ihrer Tochter mit einem Blumenstrauß. Auch Stadtdirektor Selter spricht Glückwünsche aus.