Sitzung: 15.11.2012 Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 20/013/2012
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 841.389,61 € ist in voller Höhe mit dem Sollfehlbetrag aus dem Verwaltungshaushalt zu verrechnen.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2010 Entlastung erteilt.
Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):