Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

1.   Das bisherige kommunale Haushalts- und Kassenrecht bleibt in der Übergangszeit nach in Kraft treten des „Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ für die Samtgemeinde Fürstenau und deren Mitgliedsgemeinden Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen weiterhin anwendbar.

 

2.  Von der Möglichkeit der Trennung des Verwaltungsvermögens und des realisierbaren Vermögens wird gem. § 142 Abs. 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) Gebrauch gemacht.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):