Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

 

  1. Das westliche Teilstück auf westfälischem Gebiet sollte unbetrachtet bleiben.
  2. Für den Teil des Straßenkörpers, der teilweise im alten niedersächsischen Wegeflurstück liegt, sollte in der Neuvermessung ein spitzes Dreiecksflurstück von ca. 465 m Länge gebildet werden, das der Gemeinde Hopsten in Eigentum zugeteilt und welches dann auch dem Kreis Steinfurt und dem Land NRW zugewiesen würde.
  3. Die Stadt Fürstenau sollte den Ostabschnitt (siehe Karte 2 „hier teilen“) mit zur Örtlichkeit passenden Grenzen in Eigentum und Unterhaltung des Weges erhalten.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):