Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

 

Den Investitionsmaßnahmen wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2013 zum Produkt 126.10 – Brandschutz der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.

 


Beigeordneter Spree führt aus, dass bei den Überlegungen welche Investitionen für die Feuerwehren zu tätigen seien, immer auch die gesamte Haushaltssituation der Samtgemeinde Fürstenau im Auge behalten werden müsse. Vor dem Hintergrund, dass vor einiger Zeit noch Haushaltssicherungskonzepte zur Genehmigung des Haushaltsplanes vorgelegt werden mussten, seien bei Neuanschaffungen genaue Abwägungen zu treffen. Er könne dem Investitionsplan erst einmal so zustimmen, schlägt aber vor, einen Brandschutzbedarfsplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu erstellen, um zukünftig eine bessere Übersicht über notwendige Investitionen zu bekommen.

Beigeordneter Trütken stimmt den Ausführungen zu und ergänzt, dass die Feuerwehren untereinander gut vernetzt seien, so dass man im Bedarfsfalle immer wisse, wo welche Geräte zur Verfügung stehen. Bei der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes sei man auf die Fachkompetenz der Feuerwehrleute angewiesen.

Beigeordneter Tolsdorf bemerkt abschließend, dass man sich zurzeit im Haushaltsaufstellungsverfahren befinde und einzelne Sachfragen dann zu klären seien, wenn der Haushalt nicht alle Anschaffungen zulasse.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):