Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

1.    Dem Wegenetz im Verfahrensgebiet wird entsprechend der Anlage zugestimmt.

2.    Im Rahmen der neuen Trassenbildungen und Aufhebungen der zukünftig nicht mehr benötigten Wege erfolgt ein Tausch Schlicht-um-Schlicht im Gesamtwegenetz mit Ausnahme der unter Pkt. 3 genannten Anpflanzungsflächen.

3.    In dem Tausch mit einberechnet werden folgende evtl. durch eine Liegenschafts-vermessung entstehende neue Flurstücke für Schutzbepflanzungen und der Buswendeplatz am Hallweg

·         Lfd. Nr. 1 – Ausweisung eines 50 m breiten Streifens östlich des Verschwenkungsbereichs zwischen den Wegen Flst. 251 und 259/1

·         Lfd. Nr. 6 – Buswendeplatz am Hallweg / Schockländer Straße

·         Lfd. Nr. 6 – Anpflanzungsfläche am neu entstehenden Kreuzungsbereich Hallweg 126 / 125.10./125.20

·         Lfd. Nr. 6 – Hallweg 124.10 , Einmündungsbereich Berger Straße

·         Lfd. Nr. 13 – Hekeser Kirchweg / Mittelteil – Pflanzstreifen bis zum Zaun Meurer

·         Lfd. Nr. 15 – Upwiesenweg - Pflanzstreifen bis zum Zaun Meurer und teilweise noch zu schaffender neuer Pflanzstreifen

 


Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sind neue Wegetrassen entstanden, Baumaßnahmen durchgeführt und Perspektiven für die Zukunft entwickelt worden.

Für die weiteren Planungen der Trassen und Wege der Flurbereinigung hat es im Vorfeld eine Abstimmung mit dem LGLN, dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung und den jeweiligen Ortsteilen Bippen und Restrup gegeben, um eine zielorientierte, vernünftige Abstimmung mit den Beteiligten (Landwirten) zu erreichen. Im Rahmen der Überlegungen und Besprechungen sind die Wegebreiten entsprechend der vorliegenden Unterlagen festgelegt worden. Dabei sind sehr stark auch die standortspezifischen Aspekte berücksichtigt worden, um bestehende Gehölze möglichst in den Wegerändern / Wegestreifen zu erhalten. Dies ist mit dem hier eingereichten Gesamtvorschlag, der auch die Zustimmung des LGLN erhalten hat, erreicht. Die zu den gesamten Wegeflurstücken, die betroffen sind, erforderliche Stellungnahme der Flurbereinigungsbehörde, ist in der Spalte „Stellungnahme“ beigefügt.

 

Des Weiteren ist mit dem LGLN vereinbart, dass eine Quadratmeteraufrechnung der jeweiligen Wege nicht erfolgt, da auf der einen Seite neue Wege mit neuen Trassen entstehen und auf der anderen Seite Wege aufgegeben werden. Hier erfolgt im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein Schlicht-um-Schlicht-Tausch der Wegestrecken.

 

Herr Nyenhuis merkt an, dass es sich bei den Schutzpflanzungen um freiwillige Maßnahmen handelt.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):