Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

Anlässlich der Samtgemeindewahl am 10. September 2006 bildet die Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 7 NKWG zwei Wahlbereiche.

 

            Wahlbereich I:

            Das Gebiet der Stadt Fürstenau, einschließlich Stadtteile

 

            Wahlbereich II:

            Das Gebiet der Gemeinden Berge und Bippen, einschließlich Gemeindeteile

 

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):