Anlässlich der Samtgemeindewahl am 10. September 2006 bildet die
Samtgemeinde Fürstenau gemäß § 7 NKWG zwei Wahlbereiche.
Wahlbereich I:
Das Gebiet der Stadt
Fürstenau, einschließlich Stadtteile
Wahlbereich II:
Das Gebiet der Gemeinden Berge und Bippen, einschließlich Gemeindeteile
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (29 Ja-Stimmen):