Stellv. Samtgemeindebürgermeister Lühn belehrt gemäß § 43 NKomVG das in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur berufene, hinzugewählte beratende Mitglied Ulrich Neumann über die ihm nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG per Handschlag durch stellv. Samtgemeindebürgermeister Lühn.

 

Das hinzugewählte stellv. Mitglied Luca-Mathis Finke ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Familie und Kultur zu verpflichten.