Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Die Samtgemeinde Fürstenau befürwortet den Bau einer Skateranlage in Fürstenau. Eine Zuschussgewährung von der Samtgemeinde Fürstenau erfolgt nicht, weil die Zuständigkeit bei der Stadt Fürstenau liegt.


Die Jugendpflegerin Frau Sabrina Rolf stellt den Ausschussmitgliedern das geplante Projekt vor. Sie teilt mit, aus welchen Gründen eine Skateranlage für die Jugendlichen in Fürstenau wichtig ist und stellt den geplanten Standort der Skateranlage vor. Anschließend berichtet sie über die Kostenkalkulation und den bisherigen Stand der Spendeneinnahmen. Der wesentliche Inhalt ihrer Ausführungen ist aus der beigefügten Anlage zu ersehen.

 

Auf Anfrage vom Vorsitzenden Ratsherrn Imke teilt Samtgemeindeamtsrätin Frau Ahrend mit, dass der Jugend- und Kulturausschuss der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 02.10.2012 einstimmig folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen hat:

 

  1. Die Stadt Fürstenau stimmt dem Bau der Skateranlage auf dem Sportplatz beim Bürgerpark zu.
  2. Die nach Abzug von Spenden und Fördergeldern noch zu tragenden Kosten der Skateranlage übernimmt die Stadt Fürstenau. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.

 

Beigeordneter Spree berichtet, dass nach seinen Beobachtungen die vor einigen Jahren angeschaffte mobile Skateranlage, die sich zur Zeit auf dem Sportplatz in Bippen befindet, sehr großen Zulauf durch Jugendliche hat. Er spricht sich für den Bau einer festen Skateranlage in Fürstenau aus. Allerdings ist nach seiner Ansicht die Samtgemeinde Fürstenau hier nicht involviert. Sie sollte die Maßnahme jedoch z.B durch Maschineneinsatz unterstützen.

 

Stellv. Samtgemeindebürgermeister Lühn stimmt den Ausführungen von Beigeordneten Spree zu. Auch er ist der Ansicht, dass die Angelegenheit bei der Stadt Fürstenau bleiben soll.


Der Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):