Sitzung: 04.10.2012 Ordnungs-, Familie-, und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: FG 50/023/2012
Die Samtgemeinde Fürstenau befürwortet den Bau einer Skateranlage in Fürstenau. Eine Zuschussgewährung von der Samtgemeinde Fürstenau erfolgt nicht, weil die Zuständigkeit bei der Stadt Fürstenau liegt.
Die Jugendpflegerin Frau
Auf Anfrage vom Vorsitzenden Ratsherrn Imke teilt Samtgemeindeamtsrätin Frau Ahrend mit, dass der Jugend- und Kulturausschuss der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 02.10.2012 einstimmig folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen hat:
- Die Stadt Fürstenau stimmt dem Bau der Skateranlage auf dem Sportplatz beim Bürgerpark zu.
- Die nach Abzug von Spenden und Fördergeldern noch zu tragenden Kosten der Skateranlage übernimmt die Stadt Fürstenau. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.
Beigeordneter Spree berichtet, dass nach seinen Beobachtungen die vor einigen Jahren angeschaffte mobile Skateranlage, die sich zur Zeit auf dem Sportplatz in Bippen befindet, sehr großen Zulauf durch Jugendliche hat. Er spricht sich für den Bau einer festen Skateranlage in Fürstenau aus. Allerdings ist nach seiner Ansicht die Samtgemeinde Fürstenau hier nicht involviert. Sie sollte die Maßnahme jedoch z.B durch Maschineneinsatz unterstützen.
Stellv. Samtgemeindebürgermeister Lühn stimmt den Ausführungen von Beigeordneten Spree zu. Auch er ist der Ansicht, dass die Angelegenheit bei der Stadt Fürstenau bleiben soll.
Der Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur empfiehlt einstimmig
(10 Ja-Stimmen):