Bürgermeister Gans belehrt gemäß § 43 NKomVG das in den Jugend- und Kulturausschuss der Stadt Frürstenau berufene, hinzugewählte beratende Mitglied Luca König sowie das stellv. Mitglied Frederik Gohmann über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG per Handschlag durch Bürgermeister Gans.

 

Anmerkung: Entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG wurde die Verpflichtung vom Bürgermeister und nicht vom Hauptverwaltungsbeamten vorgenommen.