Sitzung: 02.10.2012 Jugend- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 40/015/2012
Dem Antrag der Kolpingkapelle Schwagstorf auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung neuer Uniformen wird nicht zugestimmt.
Samtgemeindeamtsrätin Frau Ahrend berichtet vorweg, dass nach Auflösung der Stadtkapelle Fürstenau ein positiver Kassenbestand von rd. 1.200 EURO bei der Stadt Fürstenau eingegangen ist, der für den Musikbereich zur Verfügung steht. Der Betrag könnte auf die drei bestehenden Musikkapellen der Stadt Fürstenau verteilt werden. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die Zuschussbeträge an die Musikkapellen wäre die Aufteilung wie folgt:
Kolpingkapelle Schwagstorf 44 %, somit rd. 528,00 €
Jugendspielmannszug Settrup 28 %, somit rd. 336,00 €
Feuerwehrkapelle Fürstenau 28 %, somit rd. 336,00 €
Stellv. Bürgermeister Santel ist der Ansicht, dass der Antrag unterstützt werden sollte und schlägt einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € vor.
Ratsherr Wübbel teilt mit, dass ein ähnlicher Antrag des Jugendspielmannzugs Settrup vor einiger Zeit abgelehnt wurde und gibt zu bedenken, dass bei einer Zuschussgewährung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Mit der vorgeschlagenen Verteilung des Kassenbestandes der aufgelösten Stadtkapelle auf die bestehenden drei Musikkapellen erklärt er sich einverstanden.
Bürgermeister Gans befürwortet den Vorschlag von Samtgemeindeamtsrätin Frau Ahrend. Durch eine Verteilung des Kassenbestandes erfolge zwar nicht die beantragte Zuschussgewährung für Uniformen, allerdings erhalte die Kolpingkapelle einen Betrag von rd. 528,00 € für Musikzwecke.
Der Jugend- und Kulturausschuss empfiehlt einstimmig
(11-Ja-Stimmen):