Sitzung: 27.09.2012 Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/018/2012
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und
Brandschutzausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):
1.
Das
westliche Teilstück auf westfälischem Gebiet sollte unbetrachtet bleiben.
2.
Für den
Teil des Straßenkörpers, der teilweise im alten niedersächsischen Wegeflurstück
liegt, sollte in der Neuvermessung ein spitzes Dreiecksflurstück von ca. 465 m
Länge gebildet werden, das der Gemeinde Hopsten in Eigentum zugeteilt und
welches dann auch dem Kreis Steinfurt und dem Land NRW zugewiesen würde.
3.
Die
Stadt Fürstenau sollte den Ostabschnitt (siehe Karte 2 „hier teilen“) mit zur
Örtlichkeit passenden Grenzen in Eigentum und Unterhaltung des Weges erhalten.
Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert die Beschlussvorlage und erklärt auf Anfrage, dass kein Ausbau der Straße im Rahmen der Flurbereinigung erfolgen wird, sondern in diesem Zusammenhang lediglich der Grenzverlauf geklärt werden sollte.