Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen)

 

Die Gemeinde Berge nimmt die Zuwendung der RWE Deutschland AG bis zu einem Betrag in Höhe von 4.683,- € zur Erstellung einer Solarpotenzialanalyse im Gemeindegebiet, wie in der Fördervereinbarung vom 12.06.2012 niedergelegt, an.


Durch § 83 Abs. 4 NGO, nunmehr § 111 Abs. 7 NKomVG, ist geregelt, dass für die Annahme von Zuwendungen Dritter grundsätzlich die Entscheidung des Gemeinderates erforderlich ist. Gem. §  25 a GemKVO entscheidet hiervon abweichend über die Annahme bis zu einem Betrag von 100,- € der Bürgermeister. Der Rat der Gemeinde Berge hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen, von der Regelung des § 25a Abs. 2 GemKVO Gebrauch zu machen und die Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen bis zu einer Höhe von 100,- bis 2000,- € dem Verwaltungsausschuss zu übertragen.  

 

Vorliegend geht es um die Annahme einer Zuwendung in Höhe 4.683,- € der RWE Deutschland AG zur Erstellung eines landkreisweiten sog. Solarpotenzialkatasters im Gebiet der Gemeinde Berge.

Die Beschreibung des Projektes Solarkataster bitte ich dem als Anlage beigefügten Schreiben des Landkreises Osnabrück vom 29.2.2012 zu entnehmen. Ausweislich der beigefügten Kostenaufstellung wären für die Gemeinde Berge Kosten in Höhe von 224,- € entstanden, deren Übernahme dem Landkreis seinerzeit mitgeteilt wurde.

Zwischenzeitlich hat der Landkreis mit dem RWE weitere Verhandlungen zur Kostenübernahme geführt, wobei sich das RWE bereit erklärt hat, sämtliche kommunalen Kostenanteile zu übernehmen. Aus diesem Grund wurde dann seitens des RWE die Pauschalförderzusage an den Landkreis zurückgenommen und der Kostenanteil unter Berücksichtigung der Spenden anderer Institutionen je Kommune ermittelt. Hieraus resultieren dann die Kosten für das Gebiet der Gemeinde Berge in Höhe von maximal 4.683 €. Über den Landkreis wurden dann entsprechende Förderungsvereinbarungen den Kommunen übersandt.

Durch den Unterzeichner wurde wegen der Eilbedürftigkeit die als Anlage beigefügte Fördervereinbarung unterzeichnet, wobei im Übersendungsschreiben darauf hingewiesen wurde, dass es zur Rechtsgültigkeit der Beschlussfassung des Rates bedarf. Soweit bekannt,  wurde die Vereinbarung von allen Landkreiskommunen unterzeichnet.