Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und der Rat beschlussfähig ist.

Ferner weist er auf die Änderung der heutigen Tagesordnung hin. Der Punkt Ö 10 – X. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau, Landkreis Osnabrück – wurde von der Tagesordnung genommen, da der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2012 beschlossen hatte, die Beratung zurück zu stellen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Die Mitglieder des Samtgemeinderates nehmen die geänderte Tagesordnung zur Kenntnis.