Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 4.172.400 €
die Ausgaben auf 4.841.700 €
Fehlbedarf 669.300 €
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 1.140.400 €
die Ausgaben auf 1.140.400 €
festsetzt,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 196.300 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 240.000 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.500.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: