Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                4.172.400 €

die Ausgaben auf                                                                  4.841.700 €

Fehlbedarf                                                                                669.300 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                1.140.400 €

die Ausgaben auf                                                                  1.140.400 €

 

festsetzt,

 

in § 2

 

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 196.300 € festsetzt,

 

in § 3

 

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 240.000 € festsetzt,

 

 

in § 4

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.500.000 € festsetzt,

 

in § 5

 

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festsetzt:

 

1.  Grundsteuer

a)  für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe

     (Grundsteuer A)                                                                330 v.H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                               330 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                      330 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig: