Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift für das Baugebiet „Holzberg“ mit Anhebung der Traufenhöhe von 3,50 m auf bis zu 4,00 m wird zugestimmt.


Die Eheleute Kröning haben von der Gemeinde Bippen ein Grundstück im Baugebiet „Holzberg“ erworben. Die Eheleute bebauen das Grundstück mit einem klassischen Einfamilienhaus. Sie beantragen über ihre Architektin Eva Brands die Befreiung von der festgesetzten Traufenhöhe von 3,50 m und beantragen die Genehmigung einer Traufenhöhe bis zu 4,00 m. Aufgrund der höheren Dämmungsauflagen nach den Energieverordnungen und den damit verbundenen breiteren Sparren, wird das Dachgeschoss bei einer Einhaltung der festgesetzten Traufenhöhe schlechter nutzbar. Um dieser den Energievorschriften genügenden Vorgaben Rechnung zu tragen, jedoch eine übliche Obergeschossnutzung zu haben, muss die Traufe um ca. 0,40 m höher als in der örtlichen Bauvorschrift gesetzt werden.

Aus Sicht der Gemeinde spricht nichts gegen die Genehmigung einer Traufenhöhe von bis zu 4,00 m. Vermutlich dürften bereits jetzt bei nicht wenigen Bauvorhaben ohne Genehmigungsantrag die Traufenhöhen oberhalb von 3,50 m angesetzt sein.

Mit den Nachbarn ist in dieser Frage so oder so grundsätzliches Einvernehmen durch Unterschrift zu erzielen.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):